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Informationen für Immobilienkäufer

Steuern und Erbschaft

Wer in Spanien eine Immobilie kaufen will, benötigt obligatorisch eine spanische Registriernummer (N.I.E. - Número de identificación de extranjeros). Diese erhalten Sie gegen eine geringe Gebühr (derzeit knapp 8 Euro) bei der Policía Nacional in Santa Cruz de La Palma. Es reicht allerdings, wenn Sie diese Nummer einige Tage vor der Beurkundung beantragen, am besten Vormittags kurz nach 9.00 Uhr, dann können sie in der Regel Ihre N.I.E. noch am gleichen Vormittag in Empfang nehmen (außer der Chef ist Krank oder in Urlaub, der muss diese nämlich persönlich unterschreiben!).

Zur Antragstellung benötigen Sie eine Fotokopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite auf der gleichen Seite eines Blattes kopiert) oder Reisepasses, sowie Ihre derzeitige Anschrift in Spanien (dies kann auch Ihre Ferienunterkunft sein). Die N.I.E. wird dem Finanzamt mitgeteilt, damit Sie Ihre Steuern ordnungsgemäß abführen können. Nur die einmalig mit dem Kauf fällige Grunderwerbsteuer ist mit 6,5% verhältnismäßig hoch, die jährlich anfallende Grundsteuer in ländlichen Gebieten (Zona Rústica) beträgt meist wenige Euro im Jahr, in Siedlungsgebieten (Zona Urbana) beträgt sie je nach Größe des Grundstücks und der Immobilie einige hundert Euro pro Jahr, auf jeden Fall wesentlich niedriger, als in Deutschland. Mit einigen wenigen hundert Euro pro Jahr schlägt auch die "Zweitwohnsitzsteuer" für nicht in Spanien absässige Hausbesitzer zu buche, die sich der spanische Finanzminister leider von seinem deutschen Kollegen abgeguckt hat. Sobald Sie sich hier mit steuerlichem Hauptwohnsitz niederlassen, ist diese allerdings nicht mehr fällig.

Sehr günstig ist mittlerweile wieder die Erbschaftssteuer auf den Kanarischen Inseln. Auf die, im Vergleich zu Deutschland recht hohe Erbschaftssteuer gewähren die Kanarischen Inseln einen 99,9%igen Freibetrag, so dass diese nicht mehr der Rede wert ist.

Auch die KfZ-Steuer ist bedeutend günstiger, als in Deutschland. Wir raten zur Steuerehrlichkeit und pünktlichen Steuerzahlung, da die Verzugszinsen recht hoch sind und Steuerverkürzungen neben Ordnungswidrigkeit und Strafe andere, meist unerwartete Risiken für Sie darstellen, über die wir Sie gern im persönlichen Gespräch aufklären.

Weitergehende steuerliche Beratung können und dürfen wir nicht geben, stellen aber gerne den Kontakt zu deutsch- oder spanischsprachigen, zugelassenen Steuerberatern her und leiten, wenn Sie dies wünschen, ihre Unterlagen an diese weiter, so dass Sie mit den notwendigen Formalitäten keine Arbeit haben.
Auch dieser Service gehört selbstverständlich zu unseren, durch unsere Provision abgedeckten Leistungen und wird von uns nicht in Rechnung gestellt.

Erbrecht

Das Erbrecht unterscheidet sich in Spanien ganz erheblich vom deutschen Erbrecht. So sind z.B. Ehepartner im Erbfall wesentlich schlechter gestellt, als in Deutschland, Kinder wesentlich besser. Insofern empfiehlt es sich unter Umständen nach dem Erwerb einer Immobilie in Spanien hier ein Testament zu verfassen, das deutsches Erbrecht vorsieht. Die Formerfordernisse für ein Testament sind ebenfalls völlig anders, als in Deutschland, weshalb wir Ihnen gerne auch in dieser Frage behilflich sind und beratend zu Ihrer Seite stehen können.

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