Immobilienkauf ist eine Vertrauenssache, schließlich geht es um viel Geld, für das Sie lange gearbeitet haben. Da der Kauf einer Immobilie im Ausland meist von sprachlichen Barrieren begleitet ist und sich das spanische Immobilienrecht in einigen Punkten erheblich vom deutschen Immobilienrecht unterscheidet, geben wir Ihnen nachfolgend einige grundlegende Informationen rund um den Immobilienkauf in Spanien. Allerdings können diese Informationen keinesfalls eine Einzelfallprüfung und die individuelle Beratung ersetzen. Diese geben wir Ihnen gerne und in fast allen Fällen kostenlos, das heißt unsere Beratungsleistung ist selbstverständlich in unserer Provision enthalten, so lange es um den Kauf einer von uns angebotenen Immobilie geht. Sollten Sie selbst oder über einen Kollegen eine Immobilie gefunden haben, die sie gerne erwerben möchten, sich aber nicht sicher fühlen und Fragen dazu haben, bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an. Sollten Sie eine weitergehende Beratung, Prüfung von Unterlagen oder ähnliche Leistungen von uns erbitten, werden wir Sie in jedem Fall vor dem Entstehen von Honoraransprüchen darauf hinweisen und Ihnen eine Kostenschätzung unterbreiten bevor irgendwelche Kosten entstehen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie ausführliche Informationen zu diesen Themen:
Küstenschutzgesetz (Ley de Costas)